# KfW 266 Gewerbe zu Wohnen

KfW 266, Gewerbe zu Wohnen, zahlt 30 % Zuschuss auf die Umbaukosten, höchstens 30.000 € je neuer Wohnung. Dämmung, Fenster und Heizung müssen danach Effizienzhaus 85 EE erreichen. KfW 266 zahlt das nicht. Dafür gibt es die BEG-Förderung. Antrag vor Baubeginn, bis 31.12.2026. Quelle: KfW 266, Stand 16.08.2026. Beim Antrag begleiten wir die Einreichung.

[Antrag starten](./gewerbe-zu-wohnen). Das öffnet die Rückmeldung zu KfW 266, nicht den BEG-Antragsservice.

## Passt Ihr Umbau zu KfW 266?

Die Fläche muss beheizt sein. Zum Antrag wohnt dort niemand. Es muss mindestens eine neue Wohnung mit eigener Tür entstehen. Der erste Bauantrag oder die Bauanzeige liegt mindestens fünf Jahre zurück. Entscheidend ist, was im Bauamt genehmigt ist.

## Förderhöhe

30 % der förderfähigen Umbaukosten, bezogen auf höchstens 100.000 € je neuer Wohnung, also höchstens 30.000 € Zuschuss je Wohnung. Bei mehreren Wohnungen insgesamt höchstens 300.000 €. Für Vermietung und Unternehmen gilt die De-minimis-Grenze von 300.000 € in drei Jahren.

## Was KfW 266 nicht zahlt

Grundstücks- und Gebäudekauf, Dämmung, Fenster und Heizung, Anbau, Aufstockung, Keller oder Dachausbau an einem Wohnhaus, unbeheizte Hallen und Pflegeheime.

## Kombination mit BEG

KfW 266 lässt sich mit BEG Wohngebäude und BEG Einzelmaßnahmen kombinieren. Dieselben Umbaukosten dürfen nicht zweimal angesetzt werden. [Heizungsförderung](./heizungsfoerderung.md), [Fensterförderung](./fensterfoerderung.md), [Dämmungsförderung](./daemmungsfoerderung.md).

Quelle: [KfW – Gewerbe zu Wohnen (266)](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Gewerbe-zu-Wohnen-(266)/).
