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Materialkosten, nicht Arbeitszeit

Eigenleistung bei der BEG-Förderung

Eine BEG-Maßnahme kann ganz oder teilweise in privater Eigenleistung ausgeführt werden. Förderfähig sind nur die unmittelbaren Materialkosten der energetischen Sanierung. Die eigene Arbeitszeit und Materialien für Umfeldmaßnahmen sind nicht förderfähig. Rechnungen müssen auf Ihren Namen lauten. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.

Was förderfähig ist

Abgrenzung

Was förderfähig ist und was nicht

Die Grenze steht im Infoblatt: Material der energetischen Maßnahme ja, eigene Arbeitszeit nein. Umfeldmaßnahmen fallen bei Eigenleistung ebenfalls raus.

Förderfähig

  • Unmittelbare Materialkosten der energetischen Sanierungsmaßnahme
  • Rechnung auf den Namen der antragstellenden Person, in deutscher Sprache
  • Nur förderfähige Positionen auf der Rechnung
  • U-Werte, Wärmeleitfähigkeit oder Materialdicke auf der Rechnung oder in den Unterlagen

Nicht förderfähig

  • Die eigene Arbeitszeit
  • Materialien für Umfeldmaßnahmen bei Eigenleistung
  • Kassenzettel ohne Rechnungsempfänger
  • Arbeiten vor der Antragstellung

Nachweis

So bleibt die Eigenleistung antragsfähig

  1. 01

    Antrag vor Baubeginn

    Der Förderantrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein. Erst danach Material kaufen und mit der Arbeit beginnen.

  2. 02

    Fachliche Begleitung klären

    Eine Energieeffizienz-Expertin, ein Energieeffizienz-Experte oder ein berechtigtes Fachunternehmen muss die Ausführung später bestätigen. Das klären Sie vor dem Materialkauf.

  3. 03

    Material mit korrekter Rechnung kaufen

    Die Rechnung muss Ihren Namen tragen, auf Deutsch sein und nur förderfähige Positionen enthalten. Kassenzettel ohne Empfänger gelten nicht.

  4. 04

    Ausführung und Kennwerte nachweisen

    Für den Verwendungsnachweis braucht es die Bestätigung der fachgerechten Ausführung. U-Werte, Wärmeleitfähigkeit und Materialdicke müssen aus den Unterlagen hervorgehen.

Antragsservice

Den Antrag stellen wir trotzdem

Eigenleistung ändert nicht, dass der BAFA- oder KfW-Antrag vor Baubeginn liegen muss. Wir prüfen Rechnungen und technische Werte und reichen den Antrag ein. Die Bestätigung der Ausführung bleibt bei der Expertin, dem Experten oder dem berechtigten Fachunternehmen.

  • Antrag vor Materialkauf und Baubeginn
  • Prüfung der Rechnungen und Kennwerte
  • Keine Ersatzbestätigung durch Förderservice.de

Fragen

Was vor dem Selbstbau geklärt sein muss

Was bedeutet Eigenleistung bei der BEG-Förderung?

Eine BEG-Maßnahme kann ganz oder teilweise in privater Eigenleistung ausgeführt werden. Förderfähig sind dann nur die unmittelbar mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten.

Quelle: KfW/BAFA – Infoblatt förderfähige Maßnahmen, Version 10.1 (07/2026), Abschnitt 1.5.1
Welche Kosten sind bei Eigenleistung förderfähig?

Förderfähig sind die unmittelbaren Materialkosten der energetischen Sanierung. Energetische Kennwerte wie U-Werte bei Fenstern oder Wärmeleitfähigkeit und Materialdicke bei Dämmstoffen müssen aus Rechnung oder weiterer Dokumentation hervorgehen.

Quelle: KfW/BAFA – Infoblatt förderfähige Maßnahmen, Version 10.1 (07/2026), Abschnitt 1.5.1
Was ist bei Eigenleistung nicht förderfähig?

Nicht förderfähig sind die eigene Arbeitszeit und Materialien für Umfeldmaßnahmen. Kassenzettel ohne Rechnungsempfänger werden nicht anerkannt.

Quelle: KfW/BAFA – Infoblatt förderfähige Maßnahmen, Version 10.1 (07/2026), Abschnitt 1.5.1
Welche Anforderungen gelten für Materialrechnungen?

Materialrechnungen müssen den Namen der antragstellenden Person ausweisen, in deutscher Sprache ausgestellt sein und dürfen ausschließlich förderfähige Positionen enthalten.

Quelle: KfW/BAFA – Infoblatt förderfähige Maßnahmen, Version 10.1 (07/2026), Abschnitt 1.5.1
Brauche ich trotzdem eine Expertin oder ein Fachunternehmen?

Ja. Für den Verwendungsnachweis müssen eine Energieeffizienz-Expertin bzw. ein Energieeffizienz-Experte oder ein berechtigtes Fachunternehmen die fach- und sachgerechte Ausführung, die korrekte Verwendung der Materialien und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bestätigen. Klären Sie die fachliche Begleitung vor Materialkauf und Baubeginn.

Quelle: KfW/BAFA – Infoblatt förderfähige Maßnahmen, Version 10.1 (07/2026), Abschnitt 1.5.1
Kann ich Fenster, Heizung oder Dämmung selbst einbauen und trotzdem Förderung erhalten?

Ja, eine BEG-Maßnahme kann ganz oder teilweise in privater Eigenleistung ausgeführt werden. Förderfähig sind dann aber nur die unmittelbar mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten, nicht Ihre eigene Arbeitszeit. Materialien für Umfeldmaßnahmen sind bei Eigenleistung ebenfalls nicht förderfähig.

Quelle: KfW/BAFA – Infoblatt förderfähige Maßnahmen, Version 10.1 (07/2026), Abschnitt 1.5.1
Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Förderantrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Anzahlungen oder Vorauszahlungen sind nicht automatisch förderschädlich, sofern die Arbeiten erst nach Antragstellung beginnen.

Quelle: BMWE – BEG-FAQ 1.10 zum Vorhabenbeginn

Antrag vor dem Materialkauf

Wählen Sie Fenster, Heizung oder Dämmung. Den Antrag reichen wir vor Baubeginn ein. Die Bestätigung der Eigenleistung bleibt beim Fachbetrieb oder der Expertin.

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