Zuschuss für die Beratung
Ihre Grundförderung
50 % der Beratunghöchstens 650 € / 850 €
- Die Hälfte der Beratung wird gefördert
- Höchstens 650 € beim Ein- oder Zweifamilienhaus
- Höchstens 850 € ab drei Wohnungen
- Der Zuschuss wird an Sie ausgezahlt, nicht automatisch an uns
