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Hälfte der Beratung wird gefördert

iSFP-Förderung für Ihren Sanierungsfahrplan

Das BAFA fördert die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) mit 50 % des Beratungshonorars. Höchstens 650 € bei ein oder zwei Wohneinheiten, 850 € ab drei Wohneinheiten. Den Zuschuss beantragen Sie vor dem Beratungsvertrag. Quelle: BAFA EBW, Stand 16.08.2026. Förderservice.de übernimmt den BAFA-Antrag.

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Förderung 2026 im Überblick

Aktuelle Förderung auf einen Blick

Die wichtigsten Fördersätze und Kostenobergrenzen für Ihre Maßnahme – kompakt, verständlich und auf aktuellem Stand.

BAFAStand 16.08.2026

Zuschuss für die Beratung

Ihre Grundförderung

50 % der Beratung

höchstens 650 € / 850 €

Grundförderung50 % der Beratung
Maximal möglichhöchstens 650 € / 850 €
Förderfähige Kosten1–2 Wohnungen: 650 €, ab 3 Wohnungen: 850 €
  • Die Hälfte der Beratung wird gefördert
  • Höchstens 650 € beim Ein- oder Zweifamilienhaus
  • Höchstens 850 € ab drei Wohnungen
  • Der Zuschuss wird an Sie ausgezahlt, nicht automatisch an uns
BAFAStand 16.08.2026

Extra Förderung später

Ihre Grundförderung

15 % Grundförderung

mit Fahrplan höchstens 17,5 %

Grundförderung15 % Grundförderung
Maximal möglichmit Fahrplan höchstens 17,5 %
Förderfähige KostenWE 1: 30.000 € / 60.000 € mit Fahrplan; weitere WE gestaffelt
  • Ohne Fahrplan: 15 % bis 30.000 € für WE 1, 15.000 € für WE 2–6, 8.000 € ab WE 7
  • Mit Fahrplan verdoppelt sich diese Grenze
  • Fünf zusätzliche Prozentpunkte gelten nur für den Teil oberhalb der Grenze ohne Fahrplan. Bei drei Wohnungen sind das 60.000 €, nicht 30.000 €.
  • Gilt für Fenster und Dämmung, nicht für den Heizungstausch

Die konkrete Förderhöhe hängt von Antrag, Gebäude, Maßnahme und den zum Antragszeitpunkt geltenden Richtlinien ab. Die Angaben ersetzen keine Förderzusage oder Rechtsberatung.

Vom Vorhaben zum Antrag

So kommt Ihr Antrag sicher auf den Weg

  1. 01

    Angaben zum Gebäude

    Wir halten fest, wie viele Wohneinheiten das Haus hat, wie alt es ist und welche Sanierung Sie planen.

  2. 02

    Zuschuss vor dem Vertrag

    Den BAFA-Zuschuss zur Energieberatung beantragen Sie zuerst. Den Beratungsvertrag unterschreiben Sie erst danach.

  3. 03

    Beratung vor Ort

    Eine Energieberaterin oder ein Energieberater besichtigt das Gebäude und erstellt den Sanierungsfahrplan.

  4. 04

    Fahrplan und nächste Schritte

    Sie erhalten den Ist-Zustand, das Sanierungsziel und die Reihenfolge der Maßnahmen. Darauf können Fenster, Dämmung oder ein Heizungstausch folgen.

Direkte Antworten · aktueller Stand

Häufige Fragen zur Förderung

Was ist iSFP-Förderung?

iSFP-Förderung meint den BAFA-Zuschuss für die Energieberatung, aus der der individuelle Sanierungsfahrplan entsteht. Die Hälfte der Beratung wird gefördert, höchstens 650 € beim Ein- oder Zweifamilienhaus und 850 € ab drei Wohnungen. Der Zuschuss wird an Sie ausgezahlt.

Offizielle Quelle:BAFA – Energieberatung für Wohngebäude (EBW), Stand 16.08.2026
Was ist ein Sanierungsfahrplan?

Der Sanierungsfahrplan ist das Ergebnis einer Energieberatung. Er zeigt, wie Ihr Haus heute dasteht, wohin es soll und in welcher Reihenfolge Sie sanieren.

Offizielle Quelle:BAFA – Energieberatung für Wohngebäude (EBW), Stand 16.08.2026
Wie hoch ist die Förderung der Beratung?

Die Hälfte der Beratung wird gefördert, höchstens 650 € beim Ein- oder Zweifamilienhaus und 850 € ab drei Wohnungen. Der Zuschuss wird an Sie ausgezahlt.

Offizielle Quelle:BAFA – Energieberatung für Wohngebäude (EBW), Stand 16.08.2026
Wann beantrage ich den Zuschuss?

Bevor Sie den Vertrag zur Beratung unterschreiben.

Offizielle Quelle:BAFA – Energieberatung für Wohngebäude (EBW), Stand 16.08.2026
Bringt der Fahrplan später mehr Förderung?

Ja, bei Fenster und Dämmung. Die Grundförderung bleibt 15 %. Mit Fahrplan dürfen Sie mehr Kosten anrechnen. Die fünf zusätzlichen Prozentpunkte gelten nur für den Teil oberhalb der Obergrenze ohne Fahrplan. Bei drei Wohnungen sind das 60.000 €, nicht 30.000 €.

Offizielle Quelle:BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Stand 16.08.2026
Gilt das auch für die neue Heizung?

Nein. Die neue Heizung läuft über die KfW und hat eigene Zuschüsse.

Offizielle Quelle:BAFA – Energieberatung für Wohngebäude (EBW), Stand 16.08.2026
Brauche ich den Fahrplan für Fenster oder Dämmung?

Nein. Ohne Fahrplan gibt es 15 % bis zur niedrigeren Grenze. Der Fahrplan lohnt sich vor allem, wenn die Kosten höher sind oder mehrere Schritte geplant sind.

Offizielle Quelle:BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Stand 16.08.2026
Was kostet der Fahrplan hier?

1.329 € für 1–2 Wohnungen, 1.729 € für 3–5 Wohnungen. Den Zuschuss vom Staat beantragen Sie extra. Die Hälfte ist förderfähig, höchstens 650 € bzw. 850 €.

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