BEG EM – Gebäudehülle: Dämmmaßnahmen
Ihre Grundförderung
15 % Grundförderungmit iSFP max. 17,5 % effektiv
- Förderfähig sind unter anderem Außenwände, Dachflächen, Geschoss- und Kellerdecken, auch als Einblasdämmung
- Ohne iSFP: Höchstgrenzen 30.000 € für WE 1, 15.000 € für WE 2–6, 8.000 € ab WE 7
- Mit iSFP: Höchstgrenzen 60.000 € für WE 1, 30.000 € für WE 2–6, 15.000 € ab WE 7
- Fünf zusätzliche Prozentpunkte gelten nur für Ausgaben oberhalb der jeweils normalen Kostenobergrenze
- Die technischen Mindestanforderungen müssen vor Antragstellung geprüft werden
