BEG EM – Gebäudehülle: Fenster und Außentüren
Ihre Grundförderung
15 % Grundförderungmit iSFP max. 17,5 % effektiv
- Förderfähig sind Fenster, Außentüren und sommerlicher Wärmeschutz bei erfüllten technischen Anforderungen
- Ohne iSFP: Höchstgrenzen 30.000 € für WE 1, 15.000 € für WE 2–6, 8.000 € ab WE 7
- Mit iSFP: Höchstgrenzen 60.000 € für WE 1, 30.000 € für WE 2–6, 15.000 € ab WE 7
- Fünf zusätzliche Prozentpunkte gelten nur für Ausgaben oberhalb der jeweils normalen Kostenobergrenze
